Derzeit gibt es in der Deutschschweiz so viele Lehrpläne für den konfessionellen Religionsunterricht wie Kantone. Auf reli.ch ist ein Überblick zu finden. Die älteren stammen noch aus den 90ger Jahren, die neuen wurden bis 2014 eingeführt. Manche sind Lehrpläne im eigentlichen Sinn, bei anderen handelt es sich vielmehr um Stoffverteilungspläne.

Was ist ein Lehrplan und was bringt er?

Schulische Lehrpläne des Staates bewirken nach Innen ein geordnetes Lernen mit einer gewissen Unabhängigkeit von Ort und Person. Sie ermöglichen ein planvolles Vorgehen an Hand eines ausgewiesenen Bedarfs und liefern ein didaktisches Grundgerüst. Nach Aussen zeigen sie der Gesellschaft die Bedeutung der verschiedenen Fachbereiche auf und legitimieren diese durch plausible Begründungen. Sie sind Ausgangspunkt für Diskussionen zwischen den verschiedenen Institutionen und Grundlage für die Ausbildung von Lehrpersonen. Seit Anfang 2015 erarbeitet eine Projektgruppe des Netzwerks Katechese im Auftrag der DOK einen neuen Lehrplan für den konfessionellen Religionsunterricht und erweitert diesen, das ist das Neue, um den Bereich der Katechese. Damit trägt der Lehrplan „LeRUKa“ den kantonalen Unterschieden Rechnung und bietet einen verbindlichen Rahmen für die deutschschweizerischen Kantone. Der Lehrplan ersetzt und erweitert damit die „Orientierung Religion“ von 2002. Er macht damit deutlich, dass auch im Bereich Katechese eine systematische Herangehensweise sinnvoll ist.

Für wen ist der Lehrplan gedacht?

Der deutschschweizerische Lehrplan LeRUKa richtet sich an folgende Personen und Gremien:

  • Für die (katholische) Kirche der Deutschschweiz stellt er den Konsens in Form eines verbindlichen Rahmens dar, innerhalb dessen die DOK die Aufsichtsfunktion übernimmt und zeigt, wie sie den Bildungs- und Beheimatungsauftrag der Kirche versteht.
  • Für die Verantwortlichen in den Diözesen stellt der LeRUKa den Ausgangspunkt für die Pastoral in Form des Bildungs- und Beheimatungsauftrags dar.
  • Für die Gremien und Personen der kantonalen Strukturen und Kirchgemeinden ist der LeRUKa Grundlage für Verhandlungen, (Leistungs)Vereinbarungen und Absprachen.
  • Für die Verantwortlichen von Katechese und konf. Religionsunterricht in den Pfarreien ist der LeRUKa Impulsgeber für die konkrete Ausgestaltung vor Ort.
  • Für die Lehrenden ist der LeRUKa ein Legitimationsrahmen ihrer Tätigkeit gegenüber Gremien, Mitarbeitenden, Eltern und Lernenden.
  • Für die Eltern und Erziehungsberechtigten ist der LeRUKa Orientierung und Rahmen, der Auskunft gibt und bei Bedarf eingefordert werden kann.
  • Für die Kinder und Jugendlichen ist der LeRUKa ein Dokument, das Transparenz schafft, was sie in Katechese und konf. Religionsunterricht erwarten dürfen.

Damit der Lehrplan kein Leerplan wird

Der Lehrplan muss konkret genug sein, um eine Hilfestellung vor Ort zu sein. Zugleich muss er offen genug sein, um den Gegebenheiten vor Ort Rechnung zu tragen. Er soll Lehrende nicht einengen und ein Eingehen auf die Bedürfnisse der Lernenden nicht behindern.

Damit wird deutlich, was der Lehrplan LeRUKa ist und was nicht: Der LeRUKa versteht sich als verbindlicher Rahmen, in dem konfessioneller Religionsunterricht und Katechese sich entfalten können. Weil er auf der anderen Seite kein Lehrmittel ist und keinen detaillierten Stoffverteilungsplan beinhaltet, schränkt der die Rolle der katechetisch Tätigen nicht sein. Er ersetzt nicht die eigene Vorbereitungsarbeit und die konkrete Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.

Aktuelles Projekt

Auf reli.ch finden Sie die Vernehmlassungsfassung des LeRUKa, die im Mai/Juni von der Konferenz Netzwerk Katechese und der DOK bestätigt wurde. Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe von Praktikerinnen und Praktikern an einer Umsetzungshilfe in Form von Themenvorschlägen und Projektideen. Die noch offenen Teile sollen vor Ende 2016 in eine weitere Vernehmlassungsfassung. Der Newsletter hält Sie auf dem Laufenden. Wenn alles nach Plan verläuft, wird der LeRUKa im Juni 2017 abschliessend genehmigt, grafisch aufbereitet und den kantonalen Fachstellen zur Einführung übergeben. Diese bestimmen Zeitpunkt und Form der Einführung in Absprache mit den diözesanen Strukturen. Gegebenenfalls wird der Lehrplan dabei um weitere Konkretisierungen und Hilfestellungen, wie eine Lehrmittelzuordnung, erweitert. Eine Einführung auf Ebene der Pfarrei ist ab Sommer 2018 realistisch.

Der LeRUKa versteht sich selbst als Weiterentwicklung der aktuellen Praxis, nicht als Dokument für die Ewigkeit. Lehrplanarbeit ist grundsätzlich nicht abschliessbar und ersetzt auch nicht die Konzeptarbeit vor Ort.

Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck vom aktuellen Stand und werfen Sie einen Blick in die Vernehmlassungsfassung. Was ist ihr Eindruck?

Ankündigung nächster Teil: Was hat es mit der Kompetenzorientierung auf sich und was sind die Konsequenzen für die Didaktik. Braucht es dann noch Lernziele? Und wie profitiert die Katechese davon?